05.03.06.05 (Mitte) Instandhalten von elektrischen Anlagen
- Laufende Nr
- 231
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.06
- SYS_4
- 05.03.06.05
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Instandhaltung Elektrik/Elektronik
- ERAAA
- Instandhalten von elektrischen Anlagen
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 5
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Durchführen von Reparaturarbeiten
Gängige Reparatur- und Überholungsarbeiten auf Grund von Störungsmeldungen mit Angabe möglicher Fehler- und Störursachen durchführen. Teilebedarf feststellen, Teile besorgen bzw. Teilebeschaffung veranlassen. Mitarbeit bei der Durchführung umfangreicher Reparaturen, Umbauten und Neuanfertigungen unter fachlicher Anleitung.
Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach vorliegenden Wartungsplänen oder auf Anordnung des Vorgesetzten; ggf. Austausch von Teilen nach eigener Einschätzung. Umfang und Zeitpunkt der Auftragsdurchführung abstimmen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Es ist eine abgeschlossene 3 ½-jährige elektrotechnische Berufsausbildung erforderlich.